Kein Schenkelbrand mehr ab 2019

Zum Ende des Jahres läuft die zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung ab, die den Schenkelbrand bislang erlaubte.

Seit dem Jahr 2009 müssen alle in Deutschland geborenen Fohlen mit einem Transponder gekennzeichnet werden, das Brennen der Fohlen wurde in vielen Zuchtverbänden weiterhin praktiziert. 2010 bekräftigte Prof. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, die Haltung der Tierärzteschaft: „Mit der neuen EU-Verordnung haben die Brandzeichen ihren Zweck verloren und damit muss die Ausnahmeregelung im Deutschen Tierschutzgesetz aufgehoben werden. Schließlich fügt man dem Fohlen durch das Brennen grundlos Schmerzen zu.“

Genau diese zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz wird es nun ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr geben – sie läuft zum 31. Dezember 2018 aus. Mit diesem Stichtag kann kein Zuchtverband mehr einen Heißbrand setzen, ohne sich laut Tierschutzgesetz strafbar zu machen. Das Brennen mit dem Brenneisen ist theoretisch nicht verboten, allerdings ginge dies nur bei Schmerzausschaltung. Da es aber kein passendes zugelassenes Lokalanästhetikum für Fohlen gibt, das sich auf die Haut auftragen lässt, wird ab der kommenden Saison nicht mehr gebrannt.

„Ich kann nur jedem raten, das Brenneisen ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr anzufassen“, stellt Dr. Klaus Miesner, der Geschäftsführer des Bereichs Zucht bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) klar. „Wir hatten fünf Jahre Zeit, es hat bislang nicht funktioniert, aber wir waren dicht dran“, kommentiert er den Status quo.